Wolfgang T. Müller

EU-Allergen-Verordnung mit Risiken und Nebenwirkungen

Eine satirische Betrachtung

Was für eine Aufregung in der Gastronomie; was für ein Schwachsinn, meint die breite Masse zur neuen Allergen-Verordnung. Gastronomen werden gezwungen, alle Allergene, die in ihren verarbeiteten Speisen enthalten sein können, fein säuberlich aufzulisten und ihr Personal zu schulen, jederzeit erschöpfend Auskunft über die von ihnen servierten Gerichte zu geben.

Man muss sich das einmal sprichwörtlich auf der Zunge zergehen lassen. Da wird dem „normalen“  – also nicht allergiegeplagten – Gast unaufgefordert eine kryptische Zahlenkombination unter dem Wiener Schnitzel serviert, die er gefälligst erst mal zu entschlüsseln hat anhand eines weiteren Informationsblattes, das der Speisenkarte beizulegen ist.

„Wiener-Schnitzel02“ von Kobako – photo taken by Kobako. Lizenziert unter CC BY-SA 2.5 über Wikimedia Commons –

Damit ist der Gast erst einmal ruhig gestellt und die Wartezeit, bis der Kellner kommt, wird hier sinnvoll überbrückt. Kommt dann die Servicekraft endlich an den Tisch und fragt, ob man sich schon entschieden hat, bekommt dieser die erste Retourkutsche in Form von peinlichen Fragen. Was bedeutet Gluten, Sulfine und Lupine? Ist man kein ausgewiesener Allergiker, der das alles wissen muss, um zu überleben, kann der allergiefreie Gast meist damit nichts anfangen. Und das weckt natürlich die Neugier. Ist das was Schlimmes? Kann man davon sterben? Ist das giftig? Hat das Risiken und Nebenwirkungen? Wohl besser, das Gericht nicht zu bestellen – könnte gefährlich sein. Da nehme ich doch lieber das deftige Tiroler Gröstl mit Speck, frischem Kren und dazu warmen Speckkrautsalat. Hat nur die Kennzeichnung Nummer 10. Was das ist? Ein Kontrollblick auf den Beipackzettel und man weiß: da ist nur Senf drin. Harmlos – oder? Wehe aber, der Koch hat den Speckkrautsalat mit Maggi abgeschmeckt und vergessen, dann die Nummer 1 (Gluten) hinzuzufügen.

Das kann den Wirt im Ernstfall bis zu 50.000 EUR Bußgeld kosten, wenn der Gluten-Allergiker dadurch frühzeitig aus dem Leben scheidet.

Und was ist eigentlich mit dem Salat vom Buffet und der Tagessuppe? Da steht auf dem Tagesmenü-Zettel für den berufstätigen Abo-Esser noch nicht mal angeschrieben, um was für eine Suppe es sich heute handelt. Von Allergen-Auflistung keine Spur. Die Bedienung ist sowieso schon längst überfordert und gereizt, weil jetzt längere Service-Zeiten entstanden sind. Dann bekommt man solche Antworten wie „Bin ich jetzt auch noch Arzt?“, „Muss ich jetzt auch noch unaufgefordert nach den Krankheiten meiner Gäste fragen, bevor ich denen ein Essen servieren darf?“

Wie mitstrafbar macht sich eigentlich das Personal, wenn es eine falsche Auskunft gibt und der Gast nach dem ersten Bissen keine Luft mehr bekommt und bereits über der Tagessuppe zusammenbricht?

Sicherlich ist es für den Allergiker immer eine besondere Herausforderung in einem Restaurant nach den Allergiestoffen zu fragen, die im Essen enthalten sind – oder anders herum, ihm zu sagen, ob ein bestimmtes Allergen enthalten ist, dass er nicht zu sich nehmen darf. Muss diese Liste denn wirklich so plakativ ausgehängt und in die „normale“ Speisenkarte eingearbeitet werden? Kann man da nicht einfach eine spezielle Allergiker-Karte erstellen, die auf Anforderung ausgehändigt wird?

Aus spiritueller Sicht ist diese Verordnung eine einzige Katastrophe. Da gibt es ein universelles Gesetz, was da lautet: „Energie folgt der Aufmerksamkeit“. Oder anders ausgedrückt: „Alles, was beachtet wird, verstärkt sich“.  Wenn nun jeder Nicht-Allergiker so massiv mit der Allergen-Verordnung nahezu zwangsweise konfrontiert wird, obwohl er einfach nur aus der Speisenkarte ein Gericht auswählen will, wird er nun  – ob er will oder nicht – darauf aufmerksam gemacht, dass da eine Menge allergieauslösender Substanzen drin sein könnten. Dem Gast wird möglicherweise damit gleich der Appetit verdorben. Lieber zu Hause essen, da weiß man, was man rein tut oder respektive: man will es gar nicht wissen, was man da verkocht.

Hier nun werden durch diese plakativen Warnhinweise den Menschen, die bisher nichts mit Allergien am Hut zu haben glaubten, mögliche negative Befindlichkeiten überhaupt erst bewusst gemacht. Und das macht ängstlich und letztlich krank und das Thema verselbständigt sich dann möglicherweise durch vorher nicht vorhandene Angstphobien, die durch diese Warnhinweise erst ausgelöst werden können, genau zu den Krankheiten, die einem ständig unter die Nase gehalten werden. Und plötzlich ist man auch Allergiker wider Willen geworden.

Gastwirte und Personal sind nun total verunsichert worden, Gäste bleiben aus, weil sie der Ziffernsalat in der Speisenkarte abschreckt und sie glauben, nun reines Gift zu sich zu nehmen.

Ich habe Gäste beobachtet, die ihr Smartphone aus der Tasche herausholten und die Allergenkarte abfotografierten, weil sie glaubten, dass hier etwas ganz Besonderes geboten wird.

Ist es nicht absolut hirnrissig und eigentlich schon zum Schreien komisch, dass bei einem freitäglichen „Fischgrillteller auf Zitronensauce mit Gemüsenudeln“ neben Gluten (1), Eier (3), Milch (7), Sellerie (9) und Senf (10) als allergieauslösende Substanzen auch – oh welch ein Wunder – Fisch (4) aufgeführt wird? Ja, gibt es denn sowas? Ein Fischteller mit dem Allergen „Fisch“ drin. Hurra, da wären wir wirklich nicht selbst drauf gekommen.

Ich spinne diesen Gedanken jetzt mal weiter. Wenn der oft ungelernte Koch in den Heurigen-Stuben überhaupt nicht weiß, was er da verarbeitet im  Schweizer Wurstsalat oder panierten Surschnitzel, dann kommt er möglicherweise auf den gar nicht so abwegigen Gedanken, einfach alle Allergene, die es gibt, zu nennen in der Hoffnung, dass dann zum einen nie irgendwas vergessen wurde und zum anderen, dass dann mögliche Allergiker einfach wegbleiben. Sind ja sowieso eigentlich viel zu lästig.

Wenn nun aber aus einer höheren spirituellen Sicht nun alle Fremdesser genug sensibilisiert worden sind, möglicherweise auch ein Allergiker zu sein, dann ist die Stunde der Pharma-Industrie und der Allergie-Ärzte geschlagen. Dann steht demnächst unter den Gerichten auf der Speisenkarte der Hinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. Denn diese haben ganz bestimmt bereits zu jedem Allergen entsprechende Anti-Allergie-Mittel zur Hand. So schafft man sich einen neuen, höchst lukrativen Markt.

Aber der Gastwirt kann zurückschlagen und verkauft nun Werbeplätze in seiner Speisenkarte an die Pharma-Industrie oder an die örtlichen Notfallärzte zu einem guten Anzeigenpreis und refinanziert sich so die zusätzlichen Ausgaben, die er in die Ausbildung seiner Servicekräfte zu Allergie-Experten investieren musste.

Freuen wir uns in Kenntnis dieser Hintergrundinformationen einfach auf unseren nächsten Gasthaus-Besuch – auf dass uns die Allergene im Halse stecken bleiben mögen.